Jedes Jahr nehmen die Kommunen, Gemeinden und Städte Millionen Beträge mit der Hundesteuer ein und viele Hundehalter fragen sich, wofür die Hundesteuer eigentlich verwendet wird.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Natürlich zahlt nicht der Hund die Steuer, sondern der Halter ist dazu verpflichtet die Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben und variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Zudem hängt es noch davon ab, ob es sich um einen kleinen oder großen Hund handelt. Von einem großen Hund spricht man laut Gesetz mit einer Widerristhöhe von min. 40 cm und einem Gewicht von min. 20 kg. Zudem wird zwischen den verschiedenen Rassen unterschieden. So zahlen wir in Steinfurt für einen Collie aktuell 96€ pro Jahr. Viele Kommunen setzten sogar für bestimmte Hunderassen (die “Listenhunde“) eine höherer Hundesteuer fest. Oft erhöht sich die Steuer für jeden weiteren Hund. So zahlt man in Düsseldorf für den ersten Hund 96€ und für zwei Hunde je Tier 150€. In Bielefeld zahlt man sogar für den ersten Hund 144€ und für zwei Hunde je Tier 156€.
Hingegen darf für Hunde die für gewerbliche Zwecke genutzt werden, keine Steuer erhoben werden.
Wofür zahlt man Hundesteuer?
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer und eine Gemeindesteuer. Sie ist somit an keine bestimmten Leistungen gebunden. Die Hundesteuer wird also nicht dafür gezahlt, damit die Gemeinden und Städte den Hundekot beseitigen, sondern die Steuer steht den Gemeinden und Städten zur freien Verfügung. Die Hundesteuer dient eigentlich nur dazu, die Zahl der Hunde in den Gemeinden zu begrenzen.
Hunde müssen schnell angemeldet werden
Der Hund muss innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde oder Stadt angemeldet werden. Ansonsten müssen die Halter mit hohen Geldstrafen von bis zu 5.000 € rechnen. Sollte der Hund nie angemeldet worden sein, müssen die Steuern „beim erwischen“ nachgezahlt werden und es muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Da es sich aber um eine Abgabe der Gemeinde handelt, kann keine Steuerhinterziehung vorgeworfen werden. Somit ist es ratsam den Vierbeiner sofort anzumelden und an seinem Halsband die Hundemarke zu befestigten. So ist man auch im Falle einer Kontrolle sicher.
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