Bereits nach kurzer Recherche im Internet stellen viele Hundehalter fest, dass sich die Tarife für die zahlreichen verfügbaren Hundehaftpflichtversicherung zum Teil maßgeblich voneinander unterscheiden – insbesondere im Hinblick auf ihre Leistungen.
Vor der finalen Entscheidung für eine Hundehaftpflichtversicherung ist es demnach essentiell, zu wissen, welche Leistungen des Versicherungsschutzes von besonders großer Wichtigkeit sind.
Hundebesitzer haften grundsätzlich für sämtliche Schäden, welcher ihr Hund verursacht. Dadurch kann ein hoher finanzieller Aufwand entstehen, wenn keine passende Versicherung vorhanden ist.
Der Umfang der Hundeversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Hunde springt ein, wenn der eigene Hund Vermögens-, Sach- oder Personenschäden verursacht. Bis zu der jeweiligen Versicherungssumme leistet die Hundehaftpflicht in einem solchen Fall.
Von Bedeutung sind jedoch nicht nur die Deckungssumme, sondern ebenfalls die inkludierten Leistungen. Diese sollten sich stets nach den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen richten. Wichtige Leistungen können so beispielsweise in einem Auslandsschutz, der Übernahme von Mietsachschäden und der Absicherung für Fremdhüter bestehen.
Es kommt demnach auf einen sorgfältigen Vergleich der verfügbaren Hundehaftpflichtversicherungen an. Dabei helfen beispielsweise auch Erfahrungswerte anderer Kunden, etwa mit dem Anbieter Petprotect für Hunde.
Die Deckungssumme
Die Versicherungs- beziehungsweise die Deckungssumme gibt an, welche Summe von der Versicherung im Schadensfall gezahlt wird. Die Deckungssumme entspricht dabei immer dem Maximalbetrag, welchen die Hundeversicherung übernimmt.
Der Rat von Versicherungsexperten lautet generell, dass die gewählte Hundehaftpflichtversicherung mindestens eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro aufweisen sollte. In der Regel sind Tarife, bei denen die Versicherungssumme höher ausfällt, im Vergleich nur wenige Euro teurer. Diese Investition lohnt sich in der Regel jedoch für die höhere Sicherheit.
Die Mietsachschäden
Dass die Hundehaftpflichtversicherung auch Mietsachschäden berücksichtigt, ist insbesondere für Hundebesitzer von Bedeutung, die in einer Mietwohnung leben oder gemeinsam mit ihrem Hund Ferienhäuser oder -wohnungen nutzen.
Ist der Punkt Mietsachschäden in der Hundeversicherung enthalten, bedeutet dies, dass Schäden durch die Versicherung reguliert werden, welche an dem Eigentum eines Vermieters durch den Hund entstehen. Der Fall wäre dies zum Beispiel, wenn der Hund in einer Ferienwohnung die Wohnungstür zerkratzt.
Der Auslandsschutz
Wird der Vierbeiner häufig mit ins Ausland genommen, lohnt es sich, einen Auslandsschutz in die Hundehaftpflichtversicherung zu integrieren. Dadurch besteht ein Schutz vor Vermögens-, Personen- und Sachschäden, welche der Hund verursacht, auch im Ausland.
Viele Hundehaftpflichtversicherungen setzen auf eine zeitlich unbegrenzte Versicherung des Hundes im EU-Ausland. Geht es jedoch um einen weltweiten Aufenthalt, können die Bestimmungen des Versicherungsschutzes abweichen. Somit ist die angegebene Dauer des Auslandsschutzes stets sorgfältig zu studieren.
Der Fremdhüter-Schutz
Falls der Hunde häufiger in die Obhut von Freunden, Familie oder Nachbarn gegeben wird, die kein Geld für diese Tätigkeit nehmen, handelt es sich bei ihnen um sogenannte Fremdhüter.
Kommt es dazu, dass der Hund einen Schaden verursacht, während er sich bei einem Fremdhüter aufhält, versichert dies die Hundehaftpflichtversicherung normalerweise nicht. Der Versicherungsschutz ist in diesem Szenario nur gegeben, wenn auch ein Fremdhüter-Schutz in der Hundeversicherung inkludiert ist.
Sollte der Fremdhüter von dem Hund gebissen werden, muss dieser Punkt im Übrigen explizit in der Leistung erwähnt werden. Sollte der Hundebesitzer jedoch selbst von seinem Hund gebissen werden, fällt dies unter das persönliche Risiko. Die Versicherung haftet in einem solchen Fall nicht.
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