Hundehaftpflichtversicherung: Alle Informationen auf einem Blick

Ein Hund (Collie) springt in hohem Gras
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Haftung bei Vermögens-, Sach-, und Personenschäden. Foto: Enirehtacess/pixabay.com

In der Bundesrepublik zählen Hunde zu den beliebtesten Haustieren der Menschen. Unabhängig davon, ob es sich um einen braven Schoßhund oder eher um ein wilderes Exemplar handelt, so können ungünstige Situationen im Alltag zu viel Ärger führen, wenn der Hund Auslöser eines Unfalls oder eines Schadens wird.

Pro Jahr werden circa 100.000 Schäden in Deutschland durch Hunde verursacht. Dass der Hund einen anderen Menschen beißt, muss dabei gar nicht immer der typische Fall sein. Wenn die Fellnase beispielsweise das neue Parkett der Wohnung der Freunde mit seinen Krallen verkratzt, ist bereits ein großer Schaden entstanden. In allen Fällen, in denen ein Schaden durch den Hund verursacht wird, haftet der Halter des Tieres dafür.

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist mehr als sinnvoll

Menschen, die einen Hund besitzen, sollten sich unbedingt näher mit dem Thema der Hundehalter-Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Diese Versicherung übernimmt die Kosten, wenn durch das Tier ein Schaden angerichtet wird. Für bestimmte Rassen, die als gefährlich kategorisiert werden, und in bestimmten Bundesländern, ist der Abschluss einer solchen Versicherung sogar verpflichtend vorgegeben.

Gute Leistungen sind bei vielen Versicherungsanbietern für einen geringen Betrag zu bekommen. Pro Jahr belaufen sich die Kosten für eine empfehlenswerte Hundehaftpflichtversicherung, wie beispielsweise der Hundehaftpflicht von Coya, in etwa auf 40 Euro. Handelt es sich allerdings um Rassen, die entsprechend der jeweiligen Gesetze der Bundesländer unter die Kategorie „gefährlich“ fallen, muss mit ungefähr dem doppelten Preis gerechnet werden. Hundehalter sind gut damit beraten, an den versicherten Leistungen nicht zu sparen – ansonsten könnte dies im Ernstfall bereut werden.

Besonders empfehlenswert ist es, für die Suche nach einer geeigneten Hundeversicherung Vergleichsportale im Internet zu nutzen. In die Suchmaske kann dabei die exakte Rasse des Hundes und die gewünschten Leistungen eingetragen werden. So wird sichergestellt, dass das passende Angebot für den individuellen Hund und die damit verbundenen Anforderungen erstellt wird.

Für welche Schäden haftet die Hundehaftpflichtversicherung?

Die Versicherung übernimmt die Haftung bei Vermögens-, Sach-, und Personenschäden. Bei einem zerkratzen Parkett handelt es sich dabei zum Beispiel um einen Sachschaden, bei einem Biss des Hundes um einen Personenschaden. Von einem Vermögensschaden wird dagegen gesprochen, wenn zum Beispiel der Tierarzt während der Behandlung von dem Hund so stark in seine Hand gebissen wird, dass dieser mehrere Wochen seinen Beruf nicht ausführen kann und dadurch einen entsprechenden Verdienstausfall erleidet.

Ebenfalls zahlt die Versicherung, wenn der Besitzer nichts Falsches getan hat, der Hund allerdings einfach nicht hören wollte. Doch auch, wenn sich der Halter zu dem Zeitpunkt, an dem sich der Schaden ereignet hat, sich nicht in der Nähe des Tieres befunden hat, zahlt die Versicherung – beispielsweise, wenn das Nachbarskind gebissen wurde, als der Hund sich alleine im eigenen Garten aufgehalten hat. Wird der Hund einem Dritten anvertraut, sind die Schäden, die in dieser Zeit eventuell entstehen, ebenfalls durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. So profitiert auch ein etwaiger Hundesitter von dem Abschluss einer guten Versicherung des Hundes.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Versicherung nicht für die entstandenen Kosten aufkommt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn einem Familienmitglied durch den Hund ein Schaden zugefügt wird. Dieses Szenario ist dann allerdings durch die private Unfallversicherung abgesichert. Wie sich die Regularien im Detail gestalten, können in der Versicherungspolice unter dem Punkt „Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung“ nachgelesen werden.

Versicherungspflicht – Für welche Rassen gilt sie?

Eine grundsätzliche Versicherungspflicht für Hunde besteht in Deutschland in sieben Bundesländern. In anderen Bundesländern ist eine Versicherung nur für aggressive und gefährliche Hunde verpflichtend vorgeschrieben. Zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen durchaus Unterschiede darin, welche Hunde als gefährlich und aggressiv kategorisiert werden.

Einige der Bundesländer führen die Rassen im Einzelnen auf, in anderen wiederum werden bestimmte Rassen durch ihr Verhalten der Kategorie der „gefährlichen“ Hunde zugeschrieben. In diesem Fall ist eine Überprüfung durch die Ortspolizeibehörde oder durch einen Wesenstest ausschlaggebend, bei der getestet wird, ob der jeweilige Hund als gefährlich gilt. In dem Bundesland Nordrhein-Westfalen ist es darüber hinaus so geregelt, dass Hunde immer versichert werden müssen, wenn diese eine bestimmte Größe überschreiten oder mehr als 20 Kilogramm auf die Waage bringen.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Regularien hinsichtlich der Versicherungspflicht in den einzelnen Bundesländern aufgeführt:

  • Baden-Württemberg: Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen ab einem Alter von sieben Monaten
  • Bayern : Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen, wobei die Versicherungssumme mindestens 1 Million Euro für Personen- und mindestens 250.000 Euro für Sachschäden betragen muss
  • Berlin: Versicherungspflicht für alle Hunderassen, wobei die Versicherungssumme mindestens 1 Million Euro betragen muss. Schäden über 2 Millionen Euro je Versicherungsjahr trägt der Halter des Hundes allein
  • Brandenburg: Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen – es gibt bestimmte Rassen, für die sich der Halter von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, wenn durch ein Gutachten bestätigt wird, dass der Hund ungefährlich ist
  • Bremen: Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen
  • Hamburg: Versicherungspflicht für alle Hunderassen, wobei die Versicherungssumme mindestens 1 Million Euro und die Selbstbeteiligung höchstens 500 € betragen muss
  • Hessen: Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen, wobei die Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro betragen muss
  • Mecklenburg-Vorpommern: Keine Versicherungspflicht
  • Niedersachsen: Versicherungspflicht für alle Hunderassen ab einem Alter von sieben Monaten, wobei die Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und mindestens 250.000 Euro für Sachschäden betragen muss
  • Nordrhein-Westfalen: Versicherungspflicht für nahezu alle Hunderassen, besonders für die Rassen, die aggressives oder gefährliches Verhalten zeigen oder die mindestens 40 Zentimeter groß beziehungsweise mindestens 20 Kilogramm schwer sind. Die Versicherungssumme muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden betragen
  • Rheinland-Pfalz: Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen, wobei die Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und Sach- sowie 250.000 Euro für sonstige Schäden betragen muss
  • Saarland: Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen – dazu zählt jeder Hund, dessen Wesenstest nicht das Gegenteil ergibt, wobei die Versicherungssumme mindestens 1 Million Euro für Personen- und mindestens 500.000 Euro für Sachschäden betragen muss. Halter müssen jährlich ihre Versicherung nachweisen
  • Sachsen: Versicherungspflicht für gefährliche Hunderassen ab einem Alter von sieben Monaten. Eine Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht besteht, wenn durch ein Gutachten bestätigt wird, dass der Hund ungefährlich ist
  • Sachsen-Anhalt: Versicherungspflicht für alle Hunde ab einem Alter von vier Monaten, wobei die Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und Sach- sowie 50.000 € Euro für Vermögensschäden betragen muss
  • Schleswig-Holstein: Versicherungspflicht für alle Hunde ab einem Alter von vier Monaten, wobei die Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und mindestens 250.000 Euro für Sachschäden betragen muss
  • Thüringen: Versicherungspflicht für alle Hunde, wobei die Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und Sach- sowie 250.000 Euro für sonstige Schäden betragen muss
    Im Übrigen muss für Jagdhunde keine übliche Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei diesen Rassen ist eine Jagdhaftpflichtversicherung die richtige Wahl.

Welche Leistungen sollte eine empfehlenswerte Hundehaftpflichtversicherung bieten?

Besonders wichtig ist, dass die Versicherungssumme in einer ausreichenden Höhe gewählt wird. Empfehlenswert ist es, für Vermögens-, Sach-, und Personenschäden mindestens fünf Millionen Euro zu wählen. Damit großer Ärger im Falle eines Schadens erspart bleibt, sollten einige Leistungen unbedingt durch die Versicherung abgedeckt werden.

Ist der Hundehalter ein Mieter, dann sollten Mietschäden durch die Hundehaftpflichtversicherung auf jeden Fall mitversichert sein. Ist dies der Fall, haftet die Versicherung, wenn der Hund zum Beispiel einmalig an einer Tür hochspringt und dabei auf dieser Kratzer hinterlässt. Auch in Ferienwohnungen und Hotels gilt dieser Versicherungsschutz.

Schäden, die über längere Zeit entstanden sind, werden von der Versicherung allerdings nicht beglichen, beispielsweise, wenn das Parkett immer stärker zerkratzt wird, weil der Hund ständig darüber läuft. Die Höhe der Absicherung für Mietschäden sollte mindestens 250.000 Euro betragen.

Wenn ein Rüde ohne Absicht eine Rassehündin schwängert, dann kann ein wirtschaftlicher Schaden für den Züchter entstehen. Schließlich fällt die Hündin zum Züchten von Rassehunden dann erst einmal aus und es ergeben sich Kosten für den Tierarzt. Daher sollte, zumindest bei männlichen Hunden, auch der Deckschaden durch die Versicherung abgesichert werden.

Wenn das Tier jemanden beißt, der wegen der entstandenen Verletzung für eine gewisse Zeit seinen Beruf nicht mehr ausführen kann, haftet die Hundehaftpflichtversicherung für diesen entstandenen, wirtschaftlichen Ausfall. Vermögensschäden sollten bei der Versicherung daher mit einer Summe bis zu 50.000 Euro abgesichert sein.

Ein Familienhund reist häufig auch mit seinen Besitzern ins Ausland. Damit der Versicherungsschutz auch dort aufrecht erhalten bleibt, ist es nötig, dass die Versicherung einen Auslandsschutz enthält, der mindestens die Zeit von zwölf Monaten umfassen sollte. Es gibt Versicherungen, die Unterscheidungen zwischen europaweiten und weltweiten Aufenthalten vornehmen.

Wo kann bei der Hundehaftpflichtversicherung gespart werden?

Werden ein paar Dinge beachtet, so kann bei dem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung durchaus Geld eingespart werden. Oft bieten die Versicherungen Deckungssummen an, die sich zwischen drei und zehn Millionen Euro bewegen. Eine niedrigere Versicherungssumme führt allerdings nicht zwangsläufig zu niedrigeren Beitragszahlungen. Daher sollte stets eine Deckungssumme von wenigstens fünf Millionen Euro gewählt werden. Gesenkt werden kann der monatliche Beitrag, indem die Selbstbeteiligung erhöht wird. So können pro Jahr zwischen zehn und 15 Euro eingespart werden.

Versicherungen bieten häufig auch Rabatte an, wenn mehrere Hunde bei ihnen zur gleichen Zeit versichert werden. Bei einigen Anbietern ist dies sogar schon ab dem zweiten Hund möglich. Wenn auch ein sogenannter Welpenschutz integriert ist, ist sogar ein möglicher Nachwuchs für seine ersten Lebensmonate mitversichert.

Sollten die Bedingungen der vorhandenen Hundehaftpflichtversicherung nicht zufriedenstellend sein, sollte nach einem detaillierten Vergleich der Anbieter gewechselt werden. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres drei Monate.

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